Donnerstag, 28.November 2024 | 04:51

Zusätzliche Einschränkungen bei hohen Corona-Inzidenzwerten

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Angesichts stark gestiegener Infektionszahlen werden die Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verschärft.

In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sind künftig nächtliche Ausgangsbeschränkungen möglich. Wenn die Corona-Infektionen als lokal nicht eingrenzbar eingeordnet werden, sollen dort von 21.00 bis 6.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen eingeführt werden, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Samstag in Schwerin mitteilte.

In Regionen im Bundesland mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 150 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sollen zusätzliche Einschränkungen gelten. Dazu zählen etwa Schließungen von Zoos, Tierparks, Museen und Fahrschulen, wie aus dem Beschlusspapier des Landes-Corona-Gipfels hervorgeht.

Vom kommenden Mittwoch an ist der Friseurbesuch nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich. Vom 6. April an muss dann auch beim Shoppen ein Negativ-Test vorgezeigt werden, wie Schwesig erläuterte. In Rostock soll dies erst ab dem 10. April gelten. Dort ist die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit am niedrigsten.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist in dieser Woche stark angestiegen im Nordosten. An mehreren Tagen wurden zuletzt jeweils mehr als 300 Neuinfektionen gemeldet. Der landesweite Inzidenzwert kletterte auf mehr als 100. Mittlerweile liegt keine der beiden kreisfreien Städte beziehungsweise keiner der sechs Landkreise mehr unter dem wichtigen Schwellenwert von 50.

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