Wer etwas in der Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg zu erledigen hat, muss einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen – selbst wenn er geimpft, genesen oder sogar geboostert ist.
Grund sei die noch unklare Entwicklung des Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante, teilte der Landkreis am Montag mit. Die Kreisverwaltung werde die Auswirkungen der Regelung beobachten und auf die aktuelle Entwicklung reagieren. Bereits für Mittwoch sei eine Überprüfung angesetzt.
In anderen Landkreisen gibt es andere Regelungen. So gilt in Ludwigslust-Parchim für Besucher weiter die 3-G-Regel für den Zugang zu den Gebäuden der Kreisverwaltung, wie ein Sprecher sagte. Allerdings müssten sich alle Mitarbeiter in der ersten Woche des neuen Jahres täglich testen.