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Zu schnell oder bei Rot über die Ampel: Teure Verstöße

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In Mecklenburg-Vorpommern haben die Behörden Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren trotz roter Ampel oder Handy-Nutzung am Steuer 2024 mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet. Ziel der Geschwindigkeitsmessungen sei es aber nicht, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen, sondern angeordnete Höchstgeschwindigkeiten durchzusetzen. „Überhöhte Geschwindigkeiten sind die Ursache für schwere und schwerste Verkehrsunfälle“, ordnete eine Sprecherin des Landkreises Nordwestmecklenburg (NWM) die Kontrollen ein.

In dem Landkreis NWM wurden 2024 Einnahmen von rund 3,25 Millionen Euro erzielt, 2023 waren es rund 3,15 Millionen Euro. Diesen Einnahmen stünden erhebliche Ausgaben für die Messtechnik und das eingesetzte Personal entgegen, die sich auf etwa 2 Millionen Euro jährlich beliefen. Der höchste Bußgeldbescheid erging nach einer Messung am Abzweig Möllin auf der B104. Dort wurde ein Fahrzeug nach Toleranzabzug mit 145 Kilometer pro Stunde geblitzt. Erlaubt waren 70 km/h. Die Folge: 700 Euro Geldbuße, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Die Einnahmen fließen in den Gesamthaushalt des Landkreises.

Die Hansestadt Rostock 2024 nahm Bußgelder in Höhe von 512.000 Euro für Rotlichtverstöße (2023: 195.000 Euro) und rund 2,8 Millionen Euro (2023: 2,2 Millionen Euro) für Geschwindigkeitsverstöße ein. Negativer Spitzenreiter war ein Fahrzeugfahrer, der mit 146 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs war. Die Folge: 800 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Insgesamt wurden 2024 in der größten MV-Stadt 3.569 Rotlichtverstöße und 50.217 Geschwindigkeitsverstöße registriert. Die Einnahmen fließen laut Verwaltung in den Gesamthaushalt der Stadt.

Im Kreis Ludwigslust-Parchim wurden auf der Grundlage von Blitzmessungen und Geschwindigkeitsübertretungen 2024 nach vorläufigen Zahlen 3,6 Millionen Euro eingenommen (2023: 3,6 Millionen Euro). Die Verwaltung betonte, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom Land zur Erfüllung auf die Landkreise übertragen worden sei. Die mit den Aufgaben erzielten Einnahmen würden mindernd auf die Mittel aus dem Landeshaushalt angerechnet.

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