Die kurzfristig abgesagte Befragung von Juristen einer Münchner Anwaltskanzlei im Landtagsuntersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge um die Klimaschutzstiftung MV soll nun in nicht öffentlicher Sitzung Ende Juni nachgeholt werden. Das Wirtschaftsministerium habe angekündigt, die geladenen Zeugen nun doch von ihrer anwaltlichen Schweigepflicht zu entbinden.
„Ich begrüße die Einsicht und das Einlenken des Wirtschaftsministeriums“, teilte FDP-Fraktionschef René Domke am Mittwoch in einer ersten Reaktion mit. Wichtig sei, dass die Vernehmung stattfinde, damit der Parlamentarische Untersuchungsausschuss umfassend aufklären könne.
Ursprünglich sollte zunächst ein Anwalt der Münchner Kanzlei GSK Stockmann, die das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde während des Planfeststellungsverfahrens für die Erdgasleitung Nord Stream 2 juristisch beraten hatte, schon am 9. Juni im Ausschuss öffentlich befragt werden. Weil aber in der Sache noch ein Klageverfahren mit dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) anhängig ist, war der Jurist nicht von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden worden. Von der Opposition war das als Beleg dafür gewertet worden, dass es der Koalition am Willen zu Transparenz und Aufklärung mangele.
Die Klimaschutz-Stiftung war Anfang 2021 gegründet worden, um die Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen zu ermöglichen. Das Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom hatte für Umweltprojekte 20 Millionen Euro in die Stiftung eingebracht. Die Umstände der Stiftungsgründung sind Gegenstand des vom Landtag eingesetzten Untersuchungsausschusses. Er soll unter anderem klären, welchem Einfluss aus Russland sich die von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geführte Regierung aussetzte. Die vom Landtag beschlossene Auflösung der Stiftung steht weiterhin aus, weil der Stiftungsvorstand um Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) seine Zusage nicht einlöst zurückzutreten.