Samstag, 30.November 2024 | 05:37

Zeit abgelaufen: Wahlplakate müssen verschwinden

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Wochenlang haben sie das Stadtbild und Teile der Landschaft in MV geprägt – nun müssen die Wahlplakate verschwinden.

Maßgeblich sei ein Erlass des Wirtschafts- und Innenministeriums von 1994, erklärt Kerstin Lambrecht von der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin. Dort heißt es: „Die Plakatwerbung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Wahltag aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.“ Dementsprechend sollten die Plakate spätestens Montag abgehängt sein.

Passiert dies nicht, können die Kommunen die Plakate selbst entfernen und auch Bußgelder gegen die Parteien verhängen. Dies gilt nicht für private Werbeflächen, die bei Unternehmen angemietet wurden.

Von der CDU Mecklenburg-Vorpommern hieß es, die Abnahme der Wahlplakate obliege den Kreisverbänden. Der Abbau der Großflächenplakate der Landes- und Bundespartei sei von einer Firma vorgenommen worden.

Ähnlich äußerte sich Jana Schulze, Pressesprecherin der Grünen in MV. „Und wenn dann doch irgendwo mal ein kleines Plakat in einer Nebenstraße vergessen wurde, dann gibt es eine Aufforderung des Ordnungsamtes, nicht sofort die Strafe.“ Es gebe dann eine Frist. Nach ihrer Kenntnis habe es diesbezüglich in den vergangenen Jahren nie Probleme gegeben. Die kleinen Wahlplakate der Grünen seien ökologisch abbaubar.

Seit Mitte August konnten die Parteien in MV großflächig plakatieren. Laut Landes- und Kommunalwahlgesetz müssen die Gemeinden den Parteien sechs Wochen vor der Wahl die Werbung in angemessener Weise erlauben. In einigen Kommunen war dies auch schon eher möglich.

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