Mittwoch, 27.November 2024 | 09:39

Zebrastreifen begreifen: Diese Regeln gelten an Fußgängerüberwegen

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Auch wenn andere Verkehrsteilnehmende am Zebrastreifen warten müssen, sollten Fußgängerinnen und Fußgänger so einen Überweg trotz Vorrang nie unachtsam überqueren. Um sicher gesehen zu werden, empfiehlt der Auto Club Europa (ACE), Blickkontakt etwa mit sich nähernden Autofahrerinnen und -fahrern herzustellen.

Vom Fahrrad sollte man beim Überqueren eines Zebrastreifens absteigen oder mit Bodenkontakt über den Überweg rollern. So gilt man als Fußgänger und darf auch mit Vorrang die Straße überqueren.

Radeln über Zebrastreifen kann bestraft werden

Wer aber mit Fahrrad oder E-Scooter über einen Fußgängerüberweg fährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmende behindert, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Während Fußgänger oder Rollstuhlfahrer hier absoluten Vorrang genießen – und zwar schon dann, wenn sie sich dem Zebrastreifen nähern – hat der Radfahrer auf dem Fußgängerüberweg kein Vorrecht. Wer sein Fahrrad schiebt, geht zu Fuß und hat deshalb auch Vorrang.

Achtung: Auch Kindern ist es den Angaben zufolge nicht erlaubt, auf dem Zebrastreifen zu fahren. Zwar dürfen unter Zehnjährige auf Gehwegen fahren, aber müssen beim Überqueren einer Straße ebenfalls absteigen und schieben. Denn radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das heißt: Nur, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, sind sie Fußgänger und haben damit Vorrang. In Paragraf 3 Absatz 2a der Straßenverkehrsordnung ist jedoch von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder die Rede. Das bedeutet: Autofahrer müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist.

Wie schnell dürfen Radfahrer sein?

Mit Auto, Rad oder Roller am Verkehr Teilnehmende auf der Straße sind nicht nur wartepflichtig, sondern sollten auch die Umgebung beobachten, wenn sie sich einem Fußgängerüberweg nähern.

Am besten schon vom blauen, quadratischen Hinweisschild an, spätestens aber ab dem Zebrastreifen selbst gilt ein Überholverbot. Bei stockendem Verkehr muss der Zebrastreifen zudem freigehalten werden. Außerdem gilt ein Halte- und Parkverbot fünf Meter davor und dahinter. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert dem ACE zufolge einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

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