Die Zahl der Bafög-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern ist entgegen dem Bundestrend 2023 leicht gesunken. Die vom Staat gezahlten Bafög-Gelder stiegen aber spürbar an, weil die Bezieher nun im Schnitt mehr Geld bekommen.
Wie aus Daten des Statistikamtes hervorgeht, bezogen im Vorjahr im Nordosten 13.125 Studenten und Schüler finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz Bafög. Das waren 1,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Studenten waren mit knapp 10.000 in der Überzahl.
Ein Grund für den leichten Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern könnte der seit langem rückläufige Trend bei den Studienanfängern sein. Laut Statistik begannen 2010 noch 7.000 junge Leute ein Studium im Nordosten, 2022 waren es nur noch gut 5.800. Parallel dazu sank im gleichen Zeitraum auch die Zahl der Bafög-Empfänger von 24.670 auf 13.330. Allerdings sind dabei auch die Hilfen für Schüler miteingerechnet.
Der durchschnittliche Förderbetrag stieg seit 2010 um gut 50 Prozent von 417 auf nun 644 Euro im Monat. Die Höhe der individuellen Förderung, die im Einzelfall über 800 Euro liegen kann, ist unter anderem abhängig von der Wohnsituation und von der Ausbildungsstätte, also davon, ob etwa eine Berufsfachschule oder Hochschule besucht wird.
Die Gesamtausgaben im Land betrugen 2023 etwa 72 Millionen Euro. 43,7 Millionen Euro wurden als Zuschüsse gewährt, 28,5 Millionen als Darlehen. Die Gesamtsumme lag zehn Prozent über dem Wert von 2022. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, wuchsen die Bafög-Gesamtausgaben in Deutschland um 14 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro. Bundesweit gab es laut Statistik 635.600 Bafög-Bezieher, im Vergleich zum Jahr 2022 war das ein Zuwachs von 0,9 Prozent.
„Das Bafög ist das wichtigste Instrument, um Studierenden ohne starken finanziellen Hintergrund ein Hochschulstudium zu ermöglichen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD).
Sie bedauerte, dass das Bafög wegen jahrelang verzögerter Reformen zwischenzeitlich an Schlagkraft verloren habe. Es sei gut, dass die Bundesregierung – auch auf Druck der Länder – nun mit ihren beiden Bafög-Reformen die Zahl der Zugangsberechtigten und auch die Sätze erhöht habe.
Der sogenannte Grundbedarf für Studierende steigt zum kommenden Wintersemester von 452 auf 475 Euro, die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. Für sie greift die Erhöhung bereits zum Beginn des neuen Schuljahres.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde 1971 eingeführt. Umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen für die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.