Freitag, 29.November 2024 | 01:43

Wismar: Wegfall Gasbeschaffungsumlage und Umsatzsteuerreduzierung bei den Gaspreisen

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Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 entschieden, dass die angekündigte Gasbeschaffungsumlage entfällt. 

Das bedeutet natürlich, dass wir unseren Gas- und Fernwärmekunden die Gasumlage nicht in Rechnung stellen werden, so Andreas Grzesko Geschäftsführer der Stadtwerke Wismar. Die Ankündigung der Gasbeschaffungsumlage in unseren Kundenanschreiben ist also hinfällig geworden.

Erhalten bleiben die Umsetzung der Bilanzierungsumlage und der Gasspeicherumlage. „Wir haben Verständnis für eine gewisse Verunsicherung aber die gute Nachricht ist: Die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage und Reduzierung der Umsatzsteuer. Die angekündigten Abschlagserhöhungen bleiben erhalten aber jeder Kunde kann seinen Abschlag reduzieren. Gern beraten wir zu diesen Themen in unserem Kundencenter. Etwaige Überzahlungen werden selbstverständlich im Rahmen der Abrechnung sofort erstattet, so die Stadtwerke Wismar.

Auch die Umsatzsteuer-Senkung von 19 auf 7 Prozent werden wir berücksichtigen und an unsere Kunden mit der Jahresrechnung ab dem 1. Oktober 2022 weitergeben. Die Umsatzsteuerreduzierung wurde final am 7.Oktober 2022 im Bundesrat rückwirkend zum 1. Oktober 2022 beschlossen, heißt es weiter. Der sorgsame Umgang mit Gas und Strom ist und bleibt dennoch weiter für alle wichtig.

Über dieses Thema, über Energieberatung und auch über die „Novemberlichter“ haben wir im Anschluss mit der Sprecherin der Stadtwerke, Sylvia Bartsch gesprochen.

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