Es wird langsam kälter und es ist Zeit, sich auf den Winter vorzubereiten. Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB) hat bereits Vorkehrungen getroffen. Im Lager befinden sich ausreichende Mengen an Streumitteln.
Für den Einsatz stehen 76 operative Mitarbeiter in vier Gruppen zur Verfügung. Diese kümmern sich rund um die Uhr um die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen der Hansestadt Wismar mit etwa 125 Bushaltestellen, über 30 Fußgängerquerungen, Parkplätzen und Treppen.
Eingeteilt werden die Mitarbeiter in Frühschichten, Spätschichten und Wochenendschichten, welche sie zusätzlich zu ihren normalen Arbeitsaufgaben als Müllmänner, Papierkorbentleerer, Elektriker, Kollegen auf dem Abfallwirtschaftshof, Schlosser, Straßenunterhalter und Mitarbeiter auf der Kläranlage bedienen.
Die Schichten beginnen in der Woche um 3.00 Uhr und enden um etwa 22.00 Uhr. Regulär ist allerdings in der Woche zusätzlich eine Nachtschicht unterwegs. Am Wochenende wird ebenfalls rund um die Uhr abgesichert. Den Einsatz leiten abwechselnd 9 Einsatzleiter, unterstützt durch 5 Fahrzeugmechaniker.
Auch setzt der EVB auf Wetterbeobachtungstechnik sowie auf drei Sensoren, die unter anderem die Lufttemperatur, die Belagstemperatur und die Taupunkttemperatur messen. So lassen sich winterliche Wetterereignisse besser beurteilen und es kann zielgenauer reagiert werden.
Insgesamt sind pro Einsatz bis zu 8 Fahrzeuge unterwegs, welche das Straßen- und Wegenetz, unterteilt in 21 Einsatztouren, abarbeiten. Dies geschieht nach einer Prioritätenliste, wobei die Hauptstraßen und der Stadtring in der höchsten Stufe A und kleine Nebenstraßen in der niedrigsten Stufe C eingeteilt sind. Die Bearbeitung der Gehwege und Gehwegteile reiht sich entsprechend der Kapazitäten ein.
Bei einem klassischen Wetterereignis setzt der Winterdienst mit Kontrollfahrten ein, wenn der Schneefall beginnt oder/und es vorausgesagt ist, dass die Temperaturen in die Nähe des Nullpunktes fallen könnten. Stellt dieser Kontrolleur dann fest, dass bei weiterem Schneefall die Verkehrssicherheit gefährdet ist, wird durch den Einsatzleiter der Einsatz ausgelöst und der Prioritätenplan greift.
Räumpflicht
Aber auch die Bürgerinnen und Bürger sind gefordert. Die Beseitigung von Schnee und Glätte auf den Gehwegen einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege liegt in der Pflicht der Anliegerinnen und Anlieger. Es muss in der für Fußgänger erforderlichen Breite (mindestens 1,20 Meter) geräumt beziehungsweise gestreut werden.
Wenn keine Gehwege vorhanden sind, gelten als solche die Flächen am Rande der Fahrbahn auf einer Breite von 1,20 Metern. Falls an einer Fahrbahn nur auf einer Seite ein Gehweg vorhanden ist, besteht nur für diese Seite die Räum- und Streupflicht.
Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil des Gehwegs anzuhäufen. Straßenrinnen und Straßeneinläufe sind freizumachen. Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geschoben werden. Dies kann zu Unfällen führen und ist verboten. Außerdem drückt das Räumfahrzeug den Schnee auf den Gehweg oder in die Einfahrt zurück.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung muss in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr der Schnee unmittelbar nach beendetem Schneefall beseitigt werden. Glätte ist in diesem Zeitraum unverzüglich nach ihrem Entstehen zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr sind Schnee und Glätte bis 8.00 Uhr am folgenden Tag zu entfernen. Sollte der Anlieger/die Anliegerin diese Pflicht nicht selbst wahrnehmen können, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit, dann muss er/sie für eine Vertretung sorgen.
Grundsätzlich sollten Schnee und Eis zunächst mit Schneeschiebern und Besen geräumt werden. Zum Streuen sollten nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt eingesetzt werden. Der Einsatz von Streusalz ist nicht zulässig.