In Wismar verstießen gestern (04.04.20) zwei Männer gegen die Regelungen der SARS-CoV-2-BekämpfV zu Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, da sie nicht aus MV kamen und sich lediglich für Gartenarbeiten hier aufhielten.
Trotz Aufforderung widersetzten sie sich der erlassenen und vollziehbaren Anordnung zur Abreise. Einer von ihnen konsumierte vorsätzlich Alkohol, um fahruntauglich zu sein. Nach richterlicher Anordnung wurde er in Gewahrsam genommen und heute Morgen entlassen. Die beiden Herren wurden durch Polizeibeamte bis zur Landesgrenze nach Schleswig-Holstein begleitet, um die Abreise durchzusetzen.
Am 04.04.2020 gegen 17:00 Uhr stellten Beamte des Polizeihauptreviers Wismar auf einem Parkplatz in der Nähe der Kleingartenanlage „Silberlötten“ ein Fahrzeug fest, das laut Kennzeichen aus Hamburg stammte. Die Polizisten begaben sich in die Kleingartenanlage und trafen dort auf zwei Männer. Auf Nachfrage bestätigte einer von ihnen, der Halter des Fahrzeugs zu sein. Die beiden 37- und 54-Jährigen haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg bzw. Schleswig-Holstein und hielten sich in MV auf, um Arbeiten in ihrem Garten zu erledigen. Beide wurden darüber informiert, dass sie sich gem. § 4 der SARS-CoV-2-BekämpfV nicht in MV aufhalten dürfen und das Bundesland verlassen sollen. Daraufhin gab der 37-jährige Deutsche an, dass er Alkohol getrunken habe und daher nicht fahren könne. Eine Atemalkoholmessung bestätigte seine Angabe. Er erhielt die Weisung, keinen Alkohol mehr zu konsumieren und das Bundesland nach einer entsprechenden Frist, wenn der Alkoholkonzentration in dem erlaubten Toleranzbereich liegt, zu verlassen. Der 54-jährige Afghane hatte keine Fahrerlaubnis.
Als die Polizisten das zweite Mal vor Ort kamen, um dies zu überprüfen, fiel ihnen bereits der schwankende Gang des 37-jährigen Hamburgers auf. Die zweite Atemalkoholmessung bestätigte den Verdacht der Beamten, das Messgerät zeigte nunmehr einen erhöhten Wert von 1,16 Promille an, eine angefangene Flasche Schnaps stand schon griffbereit. Daher war davon auszugehen, dass der Betroffene weiter trinken wird, um nicht abreisen zu müssen. Beide Männer verhielten sich zudem unkooperativ.
Um sicherzustellen, dass der 37-Jährige ausnüchtert, um dann mit seinem Fahrzeug das Bundesland zu verlassen, wurde er auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen und heute Morgen entlassen. Zusammen machten sich die beiden Männer dann auf den Weg nach Hause. Dies geschah unter Begleitung der Polizei, um sicherzugehen, dass die Verfügung auch umgesetzt wird.
Gegen beide wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.