Dienstag, 26.November 2024 | 22:38

Wismar: Verbot von Grillen und Entzünden offener Feuer auf öffentlichen Flächen

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Derzeit gilt in der Hansestadt Wismar die Waldbrandstufe IV. Aufgrund der hohen Temperaturen der vergangenen Tage und der anhaltenden Trockenheit sind das Grillen und das Entzünden von offenen Feuern auf öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Wismar ab sofort bis auf Widerruf verboten. Dies gilt auch für die öffentliche Grillstelle im Bürgerpark.

Auch auf den sonstigen Grünflächen, wie Kleingärten und sonstige Gärten, bittet die Stadtverwaltung, dringend das Grillen und Entzünden von offenen Feuern, etwa in Feuerschalen, bis auf Weiteres zu unterlassen.

Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 der Grünflächensatzung der Hansestadt Wismar gilt:

„Öffentliche Grünflächen dürfen ohne gesonderte Genehmigung nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Insbesondere ist die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen als Grillfläche oder zum Entzünden von offenen Feuern nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Die Hansestadt Wismar kann die Nutzung von Grünflächen durch Gebote und Verbote regeln und dabei auch bestimmte Benutzungsarten ausschließen“, teilt die Hansestadt Wismar mit.

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