Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungskarten sollten den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Wismar bis zum 18.05.2024 zugegangen sein.
In den vergangenen Tagen erreichten die Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar zahlreiche Anrufe, insbesondere aus dem Bereich Wendorf, dass die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten bislang nicht erfolgt ist.
Die Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungskarte keinen Einfluss auf die Wahlberechtigung hat. Sie ist lediglich eine Information, dass die betroffene Person in das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes eingetragen ist. Eine Stimmabgabe ist am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes möglich.
Ebenso können Wählerinnen und Wähler auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahlunterlagen noch bis zum 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, vor Ort im Briefwahlbüro in der Scheuerstraße 2 beantragen und mitnehmen oder auch ganz bequem vor Ort ihrem Wahlrecht nachkommen. Auch hierfür benötigen sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument.
Bei Fragen zum Wahllokal beziehungsweise der Wahlberechtigung zur Wahl steht die Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar gerne zur Verfügung: Telefon 03841 251-3225.