Bereits am 18.01.21 wurden nördlich des HEVAG-Geländes alle Bäume durch den EVB gefällt. Die Nachfrage eines Bürgers ergab, dass das Bauamt eine Baufeldfreimachung angeordnet hat. Zusätzlich wurden auf Teilen der Flächen des Hundesportvereins ebenfalls Bäume gefällt, ohne dass der Verein informiert worden ist. Das zumindest beklagt die Wismarer Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Obwohl, so heißt es weiter in einer offiziellen Mitteilung, dieses Gebiet derzeit als Wald eingestuft, und der Kahlschlag damit laut Waldgesetz rechtskonform ist, werden hier von der Stadtverwaltung an der Bürgerschaft vorbei Fakten geschaffen. Denn die von der Stadt geplante großflächige Bebauung auf dem ehemaligen HEVAG Gelände muss durch eine Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Bürgerschaft beschlossen werden. „Ich verstehe nicht, warum hier an den Bürger*innen und der Bürgerschaft vorbei Baufreiheit für eine Bebauung geschaffen wird, über die in dieser Form noch gar nicht final entschieden wurde.“, sagt René Fuhrwerk (Fraktionsvorsitzender). „Dieses Vorgehen kommt einer Missachtung der Bürgerschaft gleich. Im Übrigen müsste es eigentlich zum guten Umgangston gehören, die betroffenen Nutzer des Geländes zumindest über die geplanten Maßnahmen zu informieren.“ so Fuhrwerk weiter.
Nach Auskunft der Forstbehörde, so die Fraktion, erfolgt eine Waldumwandlung erst, wenn der B-Plan beschlossen ist und erst dann geht die Zuständigkeit an die Untere Naturschutzbehörde über. Eine Fällung der Bäume hätte dann eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde vorausgesetzt. Es handelt sich also um die Ausnutzung einer Grauzone im Waldgesetz MV. Beabsichtigt war mit dieser Formulierung sicher, den bürokratischen Aufwand für die Waldbesitzer zu begrenzen. Das Vorgehen der Stadt entspricht sicher nicht dem Ansinnen des Waldgesetzes.
Dem allerdings widerspricht die Hansestadt Wismar energisch, wie Sprecher Marco Trunk auf WISMAR.FM erklärt. „Es ist nicht zutreffend, dass die Bäume aufgrund einer Anordnung auf
Baufeldfreimachung gefällt wurden, die Vorwürfe treffen insofern nicht zu. Bereits im letzten Jahr hat der Hauptinvestor auf einer danebenliegenden Fläche eine Sanierung aufgrund von Zyanidablagerungen vorgenommen. Diese wurde auch vom StALU so angeordnet und dazu mussten die Bäume gerodet werden. Bei der Sanierung wurde ersichtlich, dass auch die jetzt in Rede stehende Fläche belastet ist. Eine Sanierung der Fläche wird, unabhängig von weiteren Beschlüssen der Bürgerschaft bezüglich des Bebauungsplanes, notwendig werden und wir rechnen hier ebenfalls mit einer Anordnung des StALU. Beim Fällen der Bäume ist die Vegetationsperiode zu beachten und daher erfolgte dies noch im Februar“, so Marco Trunk.
Das Thema geht jetzt mit Sicherheit in die nächste Runde, spätestens, wenn Ende die Februar die Bürgerschaft (hoffentlich) zusammenkommt.
Foto: Bündnis 90/DIE GRÜNEN