Am Mittwoch (12.02.25) teilten Hinweisgeber gegen 22:00 Uhr mit, dass in der Lübschen Str. in Wismar Jugendliche vor einem Schnellrestaurant verfassungsfeindliche Parolen rufen und singen.
Die eingesetzten Beamten konnten nach Zeugenhinweisen eine Jugendgruppe vor Ort feststellen, deren Tatbeteiligung derzeit ungeklärt ist. Nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten der 15 und 16 Jahre alten Personen, wurden diese und ihre 18 und 20 Jahre alten Begleiter aus den Maßnahmen entlassen.
Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.