Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen im EU-Standard umgetauscht werden.
Um eine Antragsflut kurz vor Ende dieser Frist zu verhindern, hat der Bundesrat einen gestaffelten Umtausch beschlossen. Entsprechende Hinweise in der Tageszeitung haben offenbar in den vergangenen Stunden Verwirrung ausgelöst. Deshalb hier jetzt in aller Ausführlichkeit:
Nach diesem Stufenplan richtet sich der Zeitpunkt des Umtausches danach, ob man noch im Besitz eines Papierführerscheins oder bereits im Besitz eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Plastikführerscheins ist. Besitzt man einen Papierführerschein entscheidet das Geburtsjahr des Inhabers über den Zeitpunkt des Umtausches, bei den seit dem 01.01.99 ausgestellten Plastikführerscheinen ist das Ausstellungsjahr entscheidend.
Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Umtauschfristen:
Ausstellung bis 31. Dezember 1998 (Papierführerschein):
Geburtsjahr des Inhabers Umtauschpflicht bis
Vor 1953 / 19.01.2033
1953 bis 1958 / 19.01.2022
1959 bis 1964 / 19.01.2023
1965 bis 1970 / 19.01.2024
1971 oder später / 19.01.2025
Ausstellung ab 1. Januar 1999 (Plastikführerschein):
Ausstellungjahr Umtauschpflicht bis
1999 bis 2001 / 19.01.2026
2002 bis 2004 / 19.01.2027
2005 bis 2007 / 19.01.2028
2008 / 19.01.2029
2009 / 19.01.2030
2010 / 19.01.2031
2011 / 19.01.2032
2012-18.01.2013 / 19.01.2033
Neben einem aktuellen biometrischen Passbild ist für den Umtausch die Vorlage des Führerscheines und Personalausweises bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung erforderlich. Alle EU-Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vom Staffel-Umtausch nicht betroffen. Sie müssen ohnehin nach 15 Jahren neu ausgestellt werden teilt die Stadtverwaltung abschließend mit.
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