„Kann den jemand mal in den Ofen stecken?!!! Den braucht keiner, genauso wenig die Dreckskeimschleuder, die man sich ins Gesicht klatschen muss.“ So lautete der Facebook-Kommentar einer Frau, zum Thema „Maskenpflicht im Einzelhandel“, die von Bürgermeister Thomas Beyer daraufhin angezeigt wurde.
Das erklärte der Bürgermeister in der Bürgerschaftssitzung. „Dies ging mir dann doch etwas zu weit und aus diesem Grund habe ich Anzeige erstattet. Wir mussten die Staatsanwaltschaft zwar dann noch überzeugen, aber mittlerweile habe ich von der Staatsanwaltschaft Anfang April die Mitteilung erhalten, dass zu diesem Sachverhalt ein Strafbefehl erlassen wurde und diejenige, die diese Äußerung auf Facebook gemacht hat, zu einer Geldstrafe von insgesamt 300,00 Euro verurteilt wurde.“
Ob dieser Strafbefehl allerdings schon rechtskräftig sei, wird nicht mitgeteilt. Sollte die Frau nämlich in Widerspruch gehen und den Strafbefehl nicht hinnehmen, käme es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Wismar.
Thomas Beyer dazu am Donnerstag: „Ich trage Ihnen das vor allem deswegen hier vor, um auch allen anderen, die auf diese oder ähnliche Art und Weise in einem politischen Hauptamt oder Ehrenamt, gerade auf kommunaler Ebene, beleidigt werden, Mut zu machen, dagegen vorzugehen.“