Sonntag, 24.November 2024 | 09:37

Wismar: 3-G-Regelung in allen Gebäuden, Bus und Bahn

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Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetztes gilt ab Donnerstag, dem 25.11.2021, in der Stadtverwaltung die sogenannte 3-G-Regelung.

Der Zutritt zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung kann ab Donnerstag nur Personen gewährt werden, die den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung, einer Genesung oder eines negativen Corona-Tests, der nicht älter ist als 24 Stunden (oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist), erbringen können.

Dies gilt bereits ab Mittwoch für die Mitarbeiter und ab Donnerstag für die Bürger. Diese Regelung betrifft auch städtische Einrichtungen, wie das Museum, das Theater, die Stadtbibliothek und das Archiv. Ebenso gilt die 3-G-Regelung ab Donnerstag im Gebäude des EVB, Werftstraße 1 und auf dem Abfallwirtschaftshof Müggenburg.

Für alle Besucher der Wohnungsbaugesellschaft mbH am Juri-Gagarin-Ring 55 gilt bereits Mittwoch ebenfalls die 3-G-Regelung. Die Mieterkontaktstellen am Kagenmarkt und in Wendorf sind ab Mittwoch geschlossen.

In Bussen etwa, gilt bereits ab Mittwoch (24.11.21) die bundesweite die 3G Regel. In Bussen und Bahnen ist die Mitfahrt nur noch Fahrgästen gestattet, die vollständig geimpft, getestet oder
genesen sind.

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