Aufgrund der neuen Corona-Landesverordnung und der Einstufung des Landes in der Corona-Ampel auf orange gilt ab Donnerstag, den 25.11.2021, in den kulturellen Einrichtungen der Stadt, also in der Bibliothek, im Stadtarchiv, Museum, im Theater, und bei kulturellen Veranstaltungen die 2G-plus Regel.
Der Zutritt kann ab Donnerstag nur Personen gewährt werden, die den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder einer Genesung erbringen können und zusätzlich einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist als 24 Stunden (oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist), nachweisen können. Kinder und Jugendliche von 7-17 müssen lediglich einen negativen Corona-Test nachweisen, Kinder unter 7 Jahren sind davon befreit.
Für den Vereinssport gilt ebenfalls die 2G-plus Regel, für Sportlerinnen und Sportler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Jugendsport gelten die bisherigen Regeln fort.