Montag, 25.November 2024 | 21:22

Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bewertet Corona-Beschlüsse uneinig

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Wirtschaftsvertreter in Mecklenburg-Vorpommern bewerten das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz unterschiedlich.

„Die Beschlüsse zu den Kurzarbeiterregelungen bleiben enttäuschend hinter den Beschlüssen der Wirtschaftsministerkonferenz und auch unserer Erwartungen zurück“, sagte Dehoga-Präsident Lars Schwarz am Mittwochabend. Hier müsse dringend nachgebessert werden, um in der entscheidenden Phase der Pandemie keine Arbeitsplätze zu verlieren.

Den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde vom Mittwoch zufolge sollen Kurzarbeitergeld, die Überbrückungshilfe 4, die Neustart- und Härtefallhilfen sowie der Sonderfonds Kulturveranstaltungen jeweils verlängert werden.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land zeigten sich dagegen zufrieden. „Wir begrüßen das von der Ministerpräsidentenkonferenz ausgehende Signal, zeitnah Beschränkungen zurückzunehmen. Damit wird den Unternehmen wieder eine Perspektive gegeben“, sagte Matthias Belke, Präsident der IHK Schwerin, am Mittwochabend. Die Lockerungen müssten nun zeitgleich und bundeseinheitlich erfolgen, damit für die Unternehmen im Land keine Wettbewerbsnachteile entstünden.

Der Chef der Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern, Patrick Dahlemann (SPD) – der die wegen einer Operation ausgefallene Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) vertrat – hatte im Anschluss an die Bund-Länder-Gespräche den beschlossenen Drei-Stufen-Plan erläutert. Demnach sollen ab Donnerstag nächster Woche Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen entfallen. Für Ungeimpfte bleiben die aktuell geltenden Regelungen demnach noch bis zum 19. März bestehen.

Ab dem 4. März soll dann – in Abhängigkeit von der Situation in den Krankenhäusern – eine 3G-Regel für die Gastronomie, Beherbergung und den Tourismus im Land gelten. Neben Geimpften und Genesenen haben dann also auch wieder Ungeimpfte mit negativem Corona-Test Zugang.

Hierfür kam Zustimmung von der Landes-Opposition: „Die Rückkehr zur 3G-Regelung für Hotellerie und Gastronomie ist ganz sicher der richtige Schritt. Es wird Zeit, dass wir nach und nach zur Normalität zurückkehren, der Daueralarm hat viele Menschen ermüdet“, sagte der CDU-Fraktionschef im Landtag, Franz-Robert Liskow.

Für Diskotheken und überregionale Großveranstaltungen soll Dahlemann zufolge in der zweiten Lockerungsstufe 2G plus gelten. Wer geimpft oder genesen ist, darf also mit einem zusätzlichen Test teilnehmen. Für die Großveranstaltungen greifen zusätzlich neue Kapazitätsregeln. So ist dem Beschluss zufolge in Innenräumen eine Auslastung von 60 Prozent – maximal jedoch 6000 Personen – und im Außenbereich von 75 Prozent – maximal 25 000 Personen erlaubt.

Den dritten und letzten Öffnungsschritt soll es den Angaben zufolge am 20. März geben. Dann sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.

Im Gastgewerbe traut man der Vereinbarung offensichtlich noch nicht. Der Dehoga-Präsident appellierte am Abend an die Landesregierung, in ihren Maßnahmen nicht hinter den gemeinsamen Lockerungs-Beschlüssen zurückzubleiben. „Als Gastgewerbe in MV erwarten wir die Umsetzung 1 zu 1“, so Schwarz. Es müsse Schluss damit sein, dass im Nordosten die härtesten Beschränkungen und Grundrechtseingriffe gelten würden. Das Gastgewerbe habe herhalten müssen, um Druck auf Ungeimpfte auszuüben, ohne selbst ein Pandemietreiber gewesen zu sein, kritisierte Schwarz. Laut dem Gastronomen stehen deshalb viele Betriebe am Rande ihrer Existenz.

Die Landesregierung machte am Abend klar, dass es jedoch auch nach dem 20. März noch „Basis-Schutzmaßnahmen“ geben wird. Masken- und Testpflichten sowie Abstandsgebote seien die erfolgreichsten Instrumente in der Pandemiebewältigung gewesen, so Dahlemann. Ziel sei, dass das Virus weiter eingedämmt werde und besonders gefährdete Menschen geschützt würden.

Diese Maßnahmen sollen den Worten des Staatskanzleichefs zufolge im Rahmen einer neuen Hotspot-Regelung eingesetzt werden, die die bisherige Corona-Warnampel im Nordosten ablöst. „Sollte es also hohe Ausbruchsgeschehen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geben, wird es entsprechend auch Verordnungsmaßnahmen geben können“, so der SPD-Politiker.

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