Mehr Freiheiten beim Umgang mit der Asche eines gestorbenen Angehörigen wünscht sich mancher in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Rufe nach einer Liberalisierung des Bestattungsrechts wurden so vernehmbar, dass der Landtag vor drei Jahren eine Expertenkommission einsetzte. Einige ihrer Vorschläge sind in das neue Bestattungsgesetz eingeflossen, das am Mittwoch im Landtag verabschiedet werden soll. Größere Freiheiten für Hinterbliebene sind jedoch nicht vorgesehen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.
Neu ist unter anderem, dass für den Transport von Leichen und Totenasche strengere Vorschriften gelten, um die Würde zu wahren. Erdbestattungen sollen künftig auch ohne Sarg und innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod möglich sein. Damit wird muslimischen Begräbnistraditionen Rechnung getragen. Grabsteine aus Kinderarbeit sollen nicht mehr aufgestellt werden dürfen.
Für die Abstimmung am Mittwoch wird dem Vernehmen nach der sonst übliche Fraktions- und Koalitionszwang aufgehoben. Zwei Abgeordnete der Linken, denen das neue Bestattungsgesetz nicht weit genug geht, haben bereits Anträge für Änderungen auf den letzten Metern angekündigt. So fordert Peter Ritter eine Lockerung des Friedhofszwangs. „Zukünftig soll in Anlehnung an entsprechende Regelungen in Bremen die Ausbringung der Asche auf dem Privatgrundstück des beziehungsweise der Hinterbliebenen zulässig sein, sofern der Verstorbene das zu Lebzeiten so verfügt hat“, verlangt er. Umfragen belegten, dass sich eine große Mehrheit eine Lockerung des Friedhofzwangs wünsche.
Eva-Maria Kröger fordert, dass Angehörige die Urne mit der Asche eines toten Angehörigen bis zur Bestattung bis zu ein Jahr lang zu Hause behalten dürfen. Das habe die Kommission so vorgeschlagen. „Diese Neuerung kann die Trauerarbeit erleichtern. Es gibt Menschen, für die es tröstlich ist, wenn sie noch eine Weile zu Hause Abschied nehmen können“, meinte Kröger.