Rund 30 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat allein in Mecklenburg-Vorpommern für Trennungskinder, weil ein Elternteil seiner Pflicht zum Unterhalt nicht nachkommt oder nachkommen kann. Der Bund hat für das Jahr 2019 dem Land 29,9 Millionen Euro dafür zugewiesen und für 2020 rund 31,7 Millionen Euro, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Landtag hervorgeht.
Die Jugendämter versuchen, den Vorschuss von den säumigen Elternteilen zurückzuholen, sind dabei aber unterschiedlich und insgesamt wenig erfolgreich. Im vergangenen Jahr wurden den Angaben zufolge zwischen 6,7 Prozent (Schwerin) und 16,9 Prozent (Landkreis Ludwigslust-Pachim) der Vorschusszahlungen zurückgeholt. Die Quoten sind überall im Vergleich zu 2019 leicht gestiegen. Einen möglichen Grund dafür sieht die Regierung in der personellen Verstärkung der Unterhaltsvorschussstellen.
Im Jahr 2019 gewährte der Staat für 822 779 Kinder in Deutschland Unterhaltsvorschuss. Dafür wurden 2,18 Milliarden Euro ausgegeben. Den Vorschuss zahlen die Behörden auf Antrag an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Das Geld versuchen sie dann beim säumigen anderen Elternteil wieder einzutreiben. Die Rückholquote lag bundesweit bei 17 Prozent.