Die kaum noch vorhandenen Neuinfektionen in Pflegeeinrichtungen sowie die landesweit stabil geringen Inzidenzwerte machen weitere Öffnungen in Altenpflegeheimen möglich. „Wir haben deshalb zum 5. Juni eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft gesetzt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.
Darin werden die Besuchseinschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben. „Besuche sind ab sofort im Rahmen der regulären Besuchszeiten möglich, die bisherige Begrenzung auf vier Stunden am Tag entfällt“, sagte Drese. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner könne Besuch sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen empfangen. Drese: „Wohl in keinem anderen Bereich zeigt sich der Erfolg der Impfkampagne so stark wie im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen.“
Noch in der ersten Januarwoche 2021 kämpften 17 Pflegeinrichtungen im Land mit Infektionen. Fast 800 Infektions-Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Aktuell gebe es ein Infektionsgeschehen in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, so Drese. „Das zeigt aber auch, dass wir weiterhin vorsichtig sein und die Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. Auch auf das Testen des Personals sowie von Besuchenden können wir noch nicht verzichten“, betonte die Ministerin.
Darüber hinaus sind in den Pflegeeinrichtungen auch erweiterte Gruppenaktivitäten mit Angehörigen oder sonstigen Dritten unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. „Auch hier ermöglichen die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat“, so Drese.