In den kommenden Wochen können bis zu 13 der rund 1000 Gefangenen in Mecklenburg-Vorpommerns Justizvollzugsanstalten auf vorzeitige Entlassung hoffen.
Die Weihnachtsbegnadigungen liefen bereits seit einigen Tagen, aber noch seien nicht alle Entscheidungen getroffen, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Die Anforderungen für eine Begnadigung zum Fest sind demnach streng. So kämen nur Gefangene in Frage, deren Freiheits- oder Jugendstrafe unter zwei Jahren liegt und die sich während der Haftzeit nichts zu Schulden kommen ließen, erklärte die Ministerin. Außerdem müsse ihr reguläres Haftende zwischen dem 20. November 2020 und Anfang des neuen Jahres liegen.
„Die Anträge der Gefangenen werden durch die zuständigen Gnadenbehörden genau geprüft“, sagte Hoffmeister. Vergangenes Jahr seien zwölf Anträge ablehnt worden, so dass am Ende 14 Inhaftierte begnadigt worden seien. Im Jahr davor seien es 21 gewesen.
„Auch in diesem besonderen Jahr 2020 sind wir bei der Regelung der Weihnachtsbegnadigung konsequent geblieben“, sagte die CDU-Politikerin. „Es bleiben weiterhin klar definierte Ausnahmen, das Gefängnis früher als eigentlich vorgesehen zur Bewährung verlassen zu dürfen.“ Von jedem, dem diese Chance gegeben werde, solle sie auch als solche verstanden werden. „Am Ende geht es nicht um Einzelne, sondern um die friedliche und sichere Gemeinschaft, in die sich die Verurteilten wiedereingliedern sollen.“ Hoffmeister betonte, dass mit der Weihnachtsamnestie auch Zeit für nötige Behördengänge genutzt werden solle. „Gerade zum Weihnachtsfest ist Familie oft eine große Stütze auf dem Weg in eine straffreie Zukunft.“