Wegen angekündigter Protestaktionen von Landwirten dürfen Logistikzentren und Supermärkte in Mecklenburg-Vorpommern auch nachts beliefert werden.
Die Ausnahme gilt zunächst bis Samstag 6.00 Uhr, sofern tatsächliche Blockaden von Lagern beziehungsweise Einzelhandelseinrichtungen durch Protestaktionen angemeldet sind, wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte. „Die Genehmigung dient der Sicherung einer reibungslosen Versorgung der Bevölkerung.“
Das Ministerium verwies auf für Donnerstag angekündigte Sternfahrten, bei denen Lebensmittel-Logistikzentren passiert werden sollen, sowie angemeldete Blockaden von Autobahnzufahrten.