Donnerstag, 28.November 2024 | 16:48

Was ändert sich 2023 …bei Mobilität und Reise

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Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die 2023 kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen werden für Mobilität und Reise wichtig, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dem ADAC und Stiftung Warentest mitteilt.

Nach­folger für 9-Euro-Ticket – Deutschlandticket geht an den Start

Zu Beginn des Jahres 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Das Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Mobilitätswende, so die Verbraucherzentrale NRW, auch wenn das Ticket für den Preis vorwiegend für Berufspendler oder Reisende interessant ist, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.

Anders als das 9-Euro-Ticket soll es das Deutschlandticket nur in elektronischer Form geben, also entweder als digitales Ticket auf dem Smartphone oder als Chipkarte. Wer bereits ein regionales oder lokales Abo-Ticket besitzt und zum Deutschlandticket wechseln möchte, wird nach Aussage der Verkehrsverbünde rechtzeitig über entsprechende Möglichkeiten informiert.

Bewertungen für Crashtests werden verschärft

2023 sollen die Kriterien beim Thema Sicherheit verschärft werden. Die Crashtest-Organisation Euro NCAP passt die Bewertungen dementsprechend an. Insbesondere sollen vorausschauende Assistenzsysteme stärker berücksichtigt werden. Dadurch wird es schwieriger, eine Fünf-Sterne-Bestbewertung zu bekommen.

Deutsche Bahn zahlt keinen Ausgleich mehr bei Wetter­problemen

Ab Juni 2023 gelten neue EU-Fahrgastrechte. Dann soll die Bahn keine Entschädigung mehr zahlen müssen, wenn außergewöhnliche Witterungs­bedingungen oder große Natur­katastrophen pünkt­liches Ankommen oder über­haupt das Ankommen eines Zuges verhinderten. Auch wenn Pandemien oder der Suizid eines Menschen den Bahn­verkehr beein­trächtigten, wäre die Bahn dann nicht mehr zu einer Ausgleichs­zahlung verpflichtet. Besser soll es für Bahnreisende mit Fahr­rad werden, denn neue oder umge­rüstete Züge müssen künftig für mindestens vier Räder eine Mitnahme­möglich­keit vorsehen.

Keine Erhöhung der CO2-Abgabe auf Diesel und Benzin

Ursprünglich sollte ab 1. Januar 2023 die CO2-Abgabe erhöht werden. Das hätte eine Erhöhung der Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen bedeutet. So bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 weiterhin bei 30 Euro, Anfang 2024 wird er dann auf 35 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt das einen Aufschlag auf den Liter Benzin beziehungsweise Diesel von rund 1,5 Cent.

Verringerte Förderung für E-Autos

Die Förderung für Elektroautos mit einem Kauf­preis bis 40.000 Euro beträgt 2023 nach 6000 nur noch 4500 Euro (+ 2250 Euro voraus­sicht­lichem Herstel­lernach­lass, 2022: 3000 Euro), bei E-Autos bis 65.000 Euro statt 5000 Euro nur noch 3000 Euro (+ 1500 Euro voraus­sicht­licher Herstel­lernach­lass, 2022: 2500 Euro). Für Plug-In-Hybride, deren Anschaffung bisher mit bis zu 6750 Euro bezu­schusst wurde, entfällt die Förderung komplett.

Führer­scheine müssen umgetauscht werden

2023 müssen die Jahr­gänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheine austauschen. Dies muss bis zum 19. Januar 2023 über die Bühne gegangen sein. Danach wird das Dokument ungültig. Wer damit in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem könne es laut ADAC im Ausland Probleme mit abgelaufenen Dokumenten geben. Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein hat, muss nichts unternehmen, sofern dieser nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Masken im Verbands­kasten

Neu verkaufte Verbands­kästen für Autos müssen laut Bundes­ver­einigung Verbands­toffe und Medical­produkte (BVMED) gemäß einer neuen DIN-Norm ab 1. Februar 2023 zwei medizi­nische Masken enthalten. Alte Verbandskästen dürfen aber weiter genutzt werden. Hier müssten auch keine Masken dazugelegt werden, sagt der ADAC.

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