Die Bauarbeiten für die umstrittene Flüchtlingsunterkunft in Upahl können trotz neuerlichen Widerspruchs der Gemeinde fortgesetzt werden, allerdings auf eigenes Risiko des Landkreises als Bauherr.
Wie das Verwaltungsgericht in Schwerin am Freitag mitteilte, beantragte die Gemeinde wie von ihr angekündigt, dass die von der Kreisbauverwaltung genehmigten Bauarbeiten ausgesetzt werden müssen, bis über den Widerspruch gegen die Unterkunft entschieden worden ist. Diesem sogenannten Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs sei aber nicht sofort entsprochen worden.
Laut Gericht wurde die Antragsschrift zunächst auch dem Innen- und Bauministerium in Schwerin übermittelt. Dieses hatte entschieden, dass der Anfang des Jahres begonnene und auf Betreiben der Kommune im März unterbrochene Bau der Containersiedlung weitergehen kann. Ministerium und Landkreis seien aufgefordert, bis zum 10. August zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Zudem sollen die jeweiligen Verwaltungsvorgänge vollständig vorgelegt werden.
Dem Vernehmen nach ist dann frühestens Mitte August mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen. Die ersten Container sollten den bisherigen Planungen zufolge zu dem Zeitpunkt schon stehen.