Die deutschen Gerichte sind überlastet, Nachwuchs in ausreichender Zahl ist nicht in Sicht. Kann moderne Technik Recht sprechen und die Gerichte entlasten?
In der Diskussion um Möglichkeiten zur schnelleren Verfahrensabwicklung in der Justiz steht der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) in Rostock, Kai-Uwe Theede, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz skeptisch gegenüber. „Moderne Technik kann bei der Rechtsprechung zum Teil assistieren, sie kann jedoch nie die Entscheidung von Richtern ersetzen“, sagte Theede der Deutschen Presse-Agentur vor der 74. Jahrestagung der 26 Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshofs. Künstliche Intelligenz ist eines der Schwerpunktthemen der Tagung.
„Es geht um die Menschenwürde“, sagte Theede. Sollte ein Computer Recht sprechen, würde der Menschen zu einem reinen Datensatz, über dessen Schicksal eine Maschine entscheidet. Der Kern der Rechtsprechung seien die mündlichen Verhandlungen. „Gerade im Zivilrecht ist es der größte Erfolg, wenn sich die Parteien dort einigen können.“ Mit einem Computer sei dies kaum möglich.
Theede verwies auf das Grundgesetz, das festlegt, dass die rechtssprechende Gewalt Menschen anvertraut sein muss. Es gebe sicher juristische Sachverhalte, die nach schematischen Betrachtungen beurteilt werden. Dafür könnten Hilfssysteme entwickelt werden, die Richtern die Arbeit erleichtern.
Als Fallbeispiel nannte er Trunkenheitsfahrten, nach denen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und zusätzlich ein Führerscheinentzug bis zu zwölf Monaten verhängt werden. „Schon hier wird deutlich, dass es Spielräume gibt, die sich an dem jeweiligen Fall ausrichten“, sagte Theede. Das gelte auch für Ladendiebstähle, die aus unterschiedlichen Motivationen heraus erfolgen. „Solche Unterschiede wird kein Computer erfassen können, das können nur Menschen.“
Denkbar sei allerdings, dass ein Computer alle Daten von juristischen Sachverhalten zusammenfasst und auch bewertet. „Ein Richter setzt sich dann damit auseinander.“ Ein solches Vorgehen werde im Umgang mit Fluggastrechten erprobt, wo ein Computerprogramm die Entschädigung der Passagiere für Verspätungen automatisch nach „Schema F“ ermitteln kann. Das Programm schlage mit Textbausteinen einen Urteilsentwurf vor, den der Richter nach eigener Prüfung übernehmen kann.