Zehn Tage vor dem Ende der Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung sind in Mecklenburg-Vorpommern erst rund 55 Prozent aller Grundstückseigentümer ihrer Pflicht auf dem vorgesehenen elektronischen Weg nachgekommen.
Hinzu kämen noch Erklärungen auf Papier, die erst gezählt würden, wenn sie digitalisiert seien, teilte Finanzminister Heiko Geue (SPD) am Freitag mit. Grundstückseigentümer haben noch bis zum 31. Januar Zeit, ihre Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Auch nach Ablauf der Frist blieben die Eigentümer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, so Geue.
„Bei einer verspäteten Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen oder bei Nichtabgabe die Besteuerungsgrundlagen schätzen.“