Die Stallpflicht für Geflügel wird vor dem Hintergrund der sich abschwächenden Vogelgrippe in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns aufgehoben.
Im Landkreis Rostock gibt es diese Pflicht noch in zwei Gebieten bis zum Monatsende, wie das Agrarministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte. Seit mehr als zwei Wochen habe es im Bundesland keinen positiven Befund bei Wildvögeln mehr gegeben, seit mehr als drei Wochen nicht mehr bei Hausgeflügel.
„Fast 350 000 Tiere, die in Kleinsthaltungen und großen Betrieben gehalten wurden, sind der Seuche zum Opfer gefallen. Damit war dies der schlimmste Geflügel-Seuchenzug in der Geschichte des Landes“, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) laut einer Mitteilung.
Backhaus betonte, dass Vorbereitungen für den kommenden Herbst nötig seien. „Ich würde mir wünschen, dass sich auch der Bund einbringt und zum Beispiel die Forschung nach wirksamen Impfstoffen gegen die Geflügelpest intensiviert. Wir brauchen Hilfen für die Geflügelhalter, damit sie ihre Stallungen seuchenhygienisch auf den neuesten Stand bringen können.“
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Die Seuche grassiert insbesondere im Winterhalbjahr von Ende Oktober bis in den April hinein und steht somit im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Vogelzug.