Viele Erzieherinnen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren nach Angaben der Gewerkschaft GEW nicht in vollem Umfang vom Tarifabschluss im Öffentlichem Dienst – selbst wenn sich ihr Arbeitgeber an den Tarif anlehnt. Vier von fünf Erzieherinnen bekämen damit nicht die 3000 Euro Inflationsausgleich, die vereinbart worden seien, erklärte die Landesvorsitzende der GEW, Annett Lindner, am Dienstag. Betroffen seien Erzieherinnen bei freien Trägern, die nicht Mitglied im Verband der kommunalen Arbeitgeber sind.
Hintergrund ist nach Darstellung der GEW, dass die Träger die Extra-Leistung nicht rückwirkend bei den Kommunen als Kosten geltend machen können. Die Kita-Entgelte werden stets im Voraus für das kommende Jahr vereinbart – das bestätigt auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.
Laut GEW müssten die Träger den Inflationsausgleich für dieses Jahr – weil die Verträge schon 2022 geschlossen wurden – deshalb aus eigener Tasche zahlen. Dazu seien sie nicht in der Lage. Die Gewerkschaft forderte das Land, die Kreise, die Städte und Gemeinden sowie die Kita-Träger auf, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und eine Lösung für das Problem zu finden.
Die am vergangenen Wochenende erzielte Tarifeinigung sieht unter anderem steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro in mehreren Stufen vor. Ab März 2024 soll es dann als Lohnplus einen Sockelbetrag von 200 Euro brutto sowie anschließend 5,5 Prozent mehr geben.