Mittwoch, 27.November 2024 | 01:32

Verwaltungsgerichts Schwerin: Eilantrag der Klimastiftung abgelehnt

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Der Eilantrag der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gegen die Weitergabe ihrer Jahresabrechnung für 2022 ist abgelehnt worden.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin habe diesen Beschluss am Mittwoch gefällt, teilte das Gericht am Abend mit. Die Stiftung wollte mit dem Eilantrag verhindern, dass Daten, die dem Justizministerium als zuständiger Stiftungsaufsicht bereits übermittelt wurden, an den Rechtsausschuss des Landtages weitergereicht werden. Zudem sollte dem Ausschuss untersagt werden, die Unterlagen weiterhin anzufordern.

Nach Auffassung des Gerichts ist nicht davon auszugehen, dass die Weitergabe der Unterlagen die Antragstellerin in ihren Rechten verletze. Die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses könne laut Landesverfassung zur Kontrolle der Regierung die Vorlage von Akten verlangen. Die begehrte Vorlage der Jahresabrechnung für 2022 betreffe die vom Justizministerium ausgeübte Stiftungsaufsicht. Es sei daher davon auszugehen, dass die begehrte Aktenvorlage der Kontrolle der Regierung diene, begründeten die Richter. Die Verletzung der Rechte der Antragstellerin sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig, gegen ihn kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingelegt werden.

Zwischen Ausschüssen des Landtags und dem Vorstand der Stiftung gibt es immer wieder Auseinandersetzung um die Herausgabe von Stiftungsunterlagen. Die Abgeordneten dringen auf Aufklärung, welche Mittel die Stiftung wofür bei der Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 einsetzte.

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