Donnerstag, 14.November 2024 | 21:36

Verwaltungsgericht: „Wegtrage-Gebühr“ war rechtens

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Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Klage einer Demonstrantin zurückgewiesen, die sich gegen eine polizeiliche „Wegtrage-Gebühr“ gewehrt hatte. Die Gebühr in Höhe von 92 Euro ist nach dem Gerichtsurteil nicht zu beanstanden. Die genaue Urteilsbegründung steht noch aus. 

Der in dem Fall vom Polizeipräsidium Neubrandenburg erstellte Kostengebührenbescheid sehe 46 Euro je angefangener Stunde und pro Beamter vor, so ein Gerichtssprecher. Die Klägerin sei von zwei Beamten weggetragen worden, woraus sich der Betrag von 92 Euro ergebe, der auch gezahlt worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Proteste hatten sich damals im Mai 2021 gegen einen AfD-Landesparteitag in Kemnitz (Landkreis Vorpommer-Greifswald) gerichtet.

Von Klägerseite war moniert worden, dass es nicht sein könne, dass die Polizei für eine Handlung von „unter 5 Minuten“ so viel Geld verlange. Es dürfe nicht von der finanziellen Situation von Menschen abhängig sein, ob sie es sich leisten können, zu einer Demonstration zu gehen. Die Frage drehte sich vor Gericht darum, ob der Gebührenbetrag für das Wegtragen angemessen war und ob man gegebenenfalls kürzere Zeiteinheiten als eine angefangene Stunde zugrunde hätte legen müssen. 

Das Verwaltungsgericht betrachte im vorliegenden Fall die Gebührenseite. Wenn nach dem Verwaltungskostengesetz je angefangene Stunden die Gebühr anfalle, dann reichten auch fünf Minuten innerhalb der ersten Stunde aus, um den vollen Gebührensatz für die erste Stunde ansetzen zu können, betonte der Gerichtssprecher.

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