Dem Verwaltungsgericht Greifswald liegt ein Antrag auf einstweilige Verfügung vor, der eine komplette Absage und Verschiebung der Stadtvertreterwahl in Neubrandenburg zum Ziel hat. Der einstweilige Rechtsschutzantrag der Basisdemokratischen Partei Deutschlands (Die Basis) sei inzwischen beim Verwaltungsgericht eingegangen, bestätige ein Gerichtssprecher. Hintergrund sind fehlerhafte Stimmzettel für die Wahl der Stadtvertreter am 9. Juni in einem von drei Wahlbereichen der Stadt.
Die Stadt hatte in Abstimmung mit dem Schweriner Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde beschlossen, die Wahl nur in dem betroffenen Wahlbereich 1 abzusagen und zu verschieben. Die Partei Die Basis argumentiert dagegen, dass dadurch im Nachhinein taktisches Wahlverhalten nicht ausgeschlossen werden könne, da man das Ergebnis der anderen beiden Wahlbereiche kenne.
Der Antrag zielt darauf ab, dass das Verwaltungsgericht Greifswald das Innenministerium als Antragsgegner verpflichten möge, eine Absage der Wahl der Stadtvertretung Neubrandenburg für die gesamten Wahlbereiche 1, 2 und 3 im Wahlgebiet Neubrandenburg anzuordnen. Wann das Gericht entscheidet, ist noch offen. „Die Entscheidung ist aber vor dem Wahltermin am 9. Juni zu erwarten“, so der Sprecher.
Die Wahlen zum Kreistag und zum Europaparlament, die am 9. Juni parallel abgehalten werden, können in allen Neubrandenburger Wahlbezirken wie geplant stattfinden, wie die Stadtverwaltung betonte.