Sonntag, 24.November 2024 | 21:26

Verschärfte Corona-Maßnahmen im Nordosten in Kraft getreten

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Bund und Länder hatten sich auf verschärfte Corona-Maßnahmen verständigt – diese gelten seit Montag nun auch im Nordosten. Betroffen sind etwa Kitas und Schulen.

Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern müssen seit Montag verschärfte Corona-Maßnahmen beachten. Dazu zählt etwa die angepasste Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften – dort sind nun medizinische Masken notwendig, etwa OP-, FFP2- oder KN95-Masken. Wer eine Stoffmaske trägt, soll nach Angaben der Staatskanzlei in dieser Woche aber noch kein Bußgeld zahlen müssen.

Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen auf einen in Teilen verschärften Lockdown verständigt. Diese Maßnahmen sollen zunächst bis zum 14. Februar gelten.

In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche können Eltern ihre Kinder nur noch für eine Notbetreuung in Kitas oder Schulen bringen, sofern diese in die erste bis sechste Klasse gehen. Für die Abschlussklassen, etwa die Jahrgänge 10 und 12, soll der Präsenzunterricht aber landesweit möglich sein. In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits in rund drei Monaten Abiturklausuren geschrieben.

Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Infektionen im Landkreis Ludwigslust-Parchim knapp unter 150 liegt, gelten auch dort seit Montag strengere Schutzmaßnahmen. Nach zwei sogenannten Übergangstagen treten sie am Mittwoch auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Kraft. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten sie bereits.

In den anderen Landkreisen sowie in Schwerin und Rostock bleiben die Kitas und Schulen bis Klasse 6 grundsätzlich für alle Kinder geöffnet. „Wir appellieren aber weiterhin an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, die Kinder zu Hause zu betreuen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) in einer am Montag in Schwerin veröffentlichten Mitteilung. Eine verkürzte Betreuungszeit in der Kita solle von den Eltern ebenfalls geprüft werden.

Die bestehenden Regelungen für Kitas bleiben dem Ministerium zufolge in Kraft, bis die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche in den entsprechenden Regionen 10 Tage in Folge unter 150 ist. Durch eine entsprechende Allgemeinverfügung könne ein Landkreis die Regeln jedoch auch länger in Kraft lassen.

Anspruch auf eine Notbetreuung in den Kitas haben demnach Alleinerziehende in begründeten Einzelfällen und wenn mindestens ein Elternteil in der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeitet. Dazu zählen demnach etwa Berufe im Gesundheitswesen, in Schulen oder der Lebensmittelversorgung.

Die AfD kritisierte das Vorgehen der Landesregierung mit Blick auf Schulen und Kitas. „Ihre Schließung trägt nicht maßgeblich dazu bei, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wegen der Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss die Landesregierung Schulen und Kitas wieder öffnen“, sagte der sozialpolitische Sprecher Thomas de Jesus Fernandes.

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