Im Prozess gegen einen 63-Jährigen um die Vergewaltigung seines Großneffen hat die Staatsanwaltschaft sechs Jahre und sechs Monate Gefängnis beantragt.
In ihrem Plädoyer sah die Anklagebehörde es am Montag am Landgericht Schwerin als erwiesen an, dass sich der Mann 2012 mehrfach an dem Kind verging und 2017 den inzwischen 14-jährigen zweimal vergewaltigte. Zuvor mischte er demnach dem Jungen ein narkotisierendes Mittel in ein Getränk. Der Angeklagte und die Familie des Jungen sind Nachbarn in einem Dorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Verteidiger beantragte Freispruch. Es gebe keine Beweise für die Übergriffe und die Aussagen der Zeugen seien widersprüchlich beziehungsweise unglaubwürdig.
Der Angeklagte beteuerte, er sei unschuldig. Das Urteil wird am Dienstag verkündet.