Die vier Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommerns gehen in 369 Fällen dem Verdacht von Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen nach.
Das seien elf mehr als Anfang Januar, wie das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage mitteilte. In diesem Zeitraum kamen den Angaben zufolge fünf Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Rostock hinzu, vier in Schwerin und jeweils eins in Neubrandenburg und Stralsund.
Sofern es zu einer Auszahlung von Soforthilfsgeldern kam, liegen die möglichen Schäden demnach zwischen 340 und 27 000 Euro. In einem Fall, der weiterhin von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt wird, geht es um einen möglichen Schaden von 280 000 Euro im Zusammenhang mit einem sogenannten Corona-Kredit durch die staatliche Förderbank KfW. Eine Schadenssumme aus allen Fällen könne nicht beziffert werden.
Die Verfahren dauern den Angaben zufolge größtenteils noch an. 23 Verfahren seien bislang mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, in fünf Fällen sei Anklage erhoben worden, in drei weiteren Strafbefehl beantragt worden. Zehn Fälle seien wegen der regionalen Zuständigkeit in andere Bundesländer übergeben worden. „Es gibt leider immer Menschen, die solche Ausnahmesituationen kriminell ausnutzen wollen. Die Staatsanwaltschaften gehen akribisch den Verdachtsfällen nach“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU).
Bund und Land hatten seit Beginn der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr zahlreiche Hilfsprogramme für die Wirtschaft beschlossen. So flossen laut Wirtschaftsministerium beispielsweise rund 350 Millionen Euro als Soforthilfe im Nordosten, mehr als 43 000 Anträge wurden dafür eingereicht.