Bund und Land hatten mehrere Hilfsprogramme als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. Die Aussicht auf Staatshilfen wurde wohl auch illegal ausgenutzt.
Die vier Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommerns gehen in mehr als 300 Fällen dem Verdacht von Betrug im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen nach. In den vergangenen sechs Wochen seien rund 60 weitere Verfahren hinzugekommen, teilte das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage an. Damit gebe es derzeit rund 330 Verfahren.
In der Staatsanwaltschaft Rostock kamen den Angaben zufolge 26 Verfahren hinzu, in Stralsund zwölf, in Schwerin elf und in Neubrandenburg neun. Hauptverhandlungen habe es noch nicht gegeben. Eine Zahl zu den Schäden durch den mutmaßlichen Betrug gebe es nicht. Bislang seien 13 Verfahren eingestellt worden.
„Die Staatsanwaltschaften bearbeiten weiterhin unter Hochdruck und viel Engagement auch Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Subventionsbetrug. Der Anstieg der Verfahrenszahlen in diesem gesonderten Bereich ist auch ein Zeichen dafür, dass unser Rechtsstaat wachsam ist“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU).
Bund und Land hatten Ende März als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Soforthilfeprogramme in Milliardenhöhe beschlossen. Demnach erhalten Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer und Mittelständler finanzielle Hilfen vom Staat. Je nach Größe des Unternehmens betragen die Zuschüsse zwischen 9000 und 60 000 Euro. Für Kleinunternehmen gewährt der Bund die Mittel, das Land schießt aber vor. Bis Ende Mai konnten die Anträge eingereicht werden – im Nordosten waren es mehr als 43 000, rund 350 Millionen Euro wurden ausgezahlt.