Samstag, 21.September 2024 | 10:49

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im März

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Die Corona-Beschränkungen werden nahezu abgeschafft, für Kleinkrafträder gibt es neue Kennzeichen, klimafreundliches Bauen wird gefördert, die Zeitumstellung steht an und es gibt Entlastungen bei Gas, Fernwärme und Strom. Dies und anderes erwartet uns im neuen Monat:

Entlastung bei Gas, Fernwärme und Strom

Das Leben ist teuer geworden, was vor allem an den hohen Energiekosten liegt. Die Bundesregierung will den Bürgern mit Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom noch Schlimmeres ersparen. Die Preisbremsen werden ab März 2023 und bis Ende April 2024 bestehen. Sie gelten allerdings bereits rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Der Staat deckelt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs den Arbeitspreis, beim Gas auf 12 Cent, beim Strom auf 40 Cent, jeweils pro Kilowattstunde. Der darüber hinaus liegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.

Energiesparmaßnahmen bleiben noch erhalten

Die seit September 2022 geltenden kurzfristigen Energiesparmaßnahmen werden bis zum 15. April 2023 verlängert: In öffentlichen Arbeitsstätten gilt seitdem eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen dürfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden.

Eingeschränkte Gartenarbeit

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckenschneiden und Bäumefällen verboten. So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen. Erlaubt sind dann nur noch “schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen”.

EU-Ökodesign-Verordnung – Displays betroffen

Zum neuen Monat tritt die zweite Stufe der Ökodesign-Verordnung in Kraft. Darin sind neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Geräten geregelt. Für Fernseher und andere Displays gelten strengere Richtwerte, welche den zulässigen Energieverbrauch in Relation zur Bildschirmdiagonale berücksichtigt. Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, sollen nicht mehr verkauft werden dürfen. Dies könnte große OLED-Fernseher und Modelle mit 8K-Auflösung betreffen.

Corona-Auflagen entfallen weitestgehend

Ab dem neuen Monat gibt es keine Corona-Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen mehr. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohner von Pflegeheimen entfällt. Bereits im vergangenen Monat ist diese im Fernverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft worden.

Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorerst

Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für Besucher gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April. Sie wird zum Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Verordnung nicht ausgesetzt.

Kostenlose Corona-Tests entfallen
Ab dem 1. März wird die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden also keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten.

Klimafreundliches Bauen

Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude Plus”. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Bei der Förderung wird erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau Treibhausgasemissionen zu verringern.

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden grüne von schwarzen Schildern abgelöst. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas & Co. mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.
Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.

Studenten können Energiepreispauschale beantragen

Studierende und Fachschüler erhalten ab Mitte März – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren. Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schüler profitieren.

Die Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler unterliegt nicht der Besteuerung. Sie ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.
Die Website www.einmalzahlung200.de informiert über alle Fragen rund um die Auszahlung. Zudem gibt es auch eine Telefon-Hotline, bei der individuelle Fragen gestellt werden können. Sie ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0800 2623 003, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Telefonische Krankschreibung weiter möglich

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch weiterhin bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Corona-Sonderregelung bereits im Januar bis 31. März 2023 verlängert.

Zeitumstellung steht an

Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Frühling an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht von Samstag, den 25. März auf Sonntag, den 26. März werden um 2 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt – es wird also eine Stunde Schlafzeit eingebüßt. Dafür ist es abends wieder länger hell.

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