Sonntag, 24.November 2024 | 18:27

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Juni!

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Die Bahncard gibt es bald nur noch in digitaler Form, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tritt in Kraft, die ersten Bundesländer starten in die Sommerferien und das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt. Dies und anderes erwartet uns im neuen Monat.

Bahncard nur noch in digitaler Form

Ab 9. Juni gibt es die Bahncard 25 und 50 nicht mehr als Plastikkarte, sondern nur noch in digitaler Form. Bestehende Karten können zwar noch bis zu dem aufgedruckten Gültigkeitsende genutzt werden, im Falle eines Verlusts werden aber keine Ersatzkarten mehr ausgestellt, wie die Deutsche Bahn mitteilt. Stattdessen sollen Kunden das Produkt mit ihrem bahn.de-Kundenkonto in die App „DB Navigator“ laden und auf dem Smartphone nutzen.

Wer kein Smartphone besitzt oder es nicht permanent bei sich tragen möchte, kann zunächst auch ein analoges Ersatzdokument als Papier-Ausdruck im Zug vorlegen. Die Bahncard 100 wird übrigens weiter als Karte ausgegeben.

Sommerfahrplan der Bahn tritt in Kraft

Ab dem 9. Juni gilt bei der Deutschen Bahn (DB) und anderen Verkehrsunternehmen der Sommerfahrplan. Er bleibt bis zum 14. Dezember 2024 gültig. Mit dem kleinen Fahrplanwechsel im Sommer finden lediglich kleinere Anpassungen des DB-Fahrplans statt. Für den Sommerfahrplan gilt stets, dass sich Tickets sechs Monate vorher buchen lassen. Hier gibt es keine besondere Ticketbuchungs-Option. Da die Fahrpläne sich zu diesem Fahrplanwechsel nicht gravierend ändern, können die Tickets einfach bis zu 6 Monate im Voraus gebucht und so gespart werden.

Europawahl steht an

Zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024 statt. Diesen Termin hat die Bundesregierung im August 2023 festgelegt. Nicht jedes EU-Land hat ihren Wahltermin auf diesen Tag gelegt.

Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Europawahl war im Mai 2019.

Erste Bundesländer starten in die Sommerferien

Für Millionen Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Sachsen und Thüringen in die Sommerferien: Ihr erster Ferientag ist der 20. Juni. In Berlin beginnen die Sommerferien am 18. Juli. Als letztes Bundesland startet Bayern am 29. Juli. Bis zum 2. August sind dann alle Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Kabel-TV-Gebühren Mietern aufzubrummen, ist bald Geschichte

Der eine oder andere Mieter ist vielleicht schon darüber gestolpert, dass der Vermieter ihm einen Breitband-Kabelanschluss – auch ungenutzt – pauschal in Rechnung stellen darf.

Doch damit ist bald Schluss, denn das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt zum 1. Juli endgültig weg. Dadurch dürfen Vermieter die Gebühren des Kabelfernsehens als Nebenkosten mit ihren Mietern nicht mehr abrechnen. Ferngesehen werden darf natürlich weiterhin.

Das entsprechende Gesetz gilt eigentlich bereits seit Ende 2021 bei Neuabschluss eines Mietvertrages. Bei bestehenden Verträgen gibt es aber noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024. Ab dann können alle Mieter ihren TV-Empfang frei wählen. Möchte der Mieter also in Zukunft kein Kabel-TV und stattdessen über das Internet, Satellit oder Antenne ntv schauen, dann bleibt der Vermieter in Zukunft auf den Kosten für den Kabelanschluss sitzen.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tritt in Kraft

Am 27. Juni tritt eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft, wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Dann sollen statt nach acht Jahren Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

Zudem soll die Möglichkeit, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können, nach deutschem Recht künftig für alle Einbürgerungsbewerber ohne Einschränkungen bestehen. Es hängt dann ausschließlich vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates ab, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder möglicherweise mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verloren geht. Verbindliche Auskünfte zum Staatsangehörigkeitsrecht eines anderen Staates und zur dortigen Verwaltungspraxis können die zuständigen Behörden dieses Staates erteilen.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können. Für einen Anspruch auf Einbürgerung dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder XII) bezogen werden.

Hiervon sieht der Gesetzentwurf drei Ausnahmen vor:

Ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten, wenn sie die Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder XII nicht zu vertreten haben Antragstellerinnen und Antragsteller, die in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren Ehepartnerinnen und -partner (oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner) einer in Vollzeit erwerbstätigen Person, die mit ihr und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben.

Die Lebensleistung der sogenannten „Gastarbeitergeneration“ sowie die zu ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten soll anerkannt und ihre Einbürgerung erleichtert werden. Als Sprachnachweis soll daher genügen, dass sich die Person im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen kann.

Die Angehörigen der Gastarbeitergeneration sollen darüber hinaus nicht mehr verpflichtet sein, einen Einbürgerungstest abzulegen. Das alles gilt auch für die sogenannten Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR und deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogene Ehegatten.

Einbürgerungsbewerber dürfen grundsätzlich nicht vorbestraft sein. Es gibt aber sogenannte „Bagatellstrafen“, die einer Einbürgerung nicht entgegenstehen. Darunter fallen Strafen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten auf Bewährung, wenn diese nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.

Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Wurde eine zugewanderte Person wegen einer antisemitischen, rassistischen oder einer anderen menschenverachtend motivierten Tat verurteilt, kann sie nicht eingebürgert werden – egal, wie gering die Strafe ausgefallen ist.

Auch Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit ohne Weiteres behalten. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.

Chancenkarte Deutschland für Migranten

Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen, um sich dort eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Sie müssen dafür keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen. Die Chancenkarte bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist, oder, wer im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht. Außerdem muss der Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes gesichert sein.

Damit können Bewerber auch ohne langwieriges Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie einfache Deutsch- (A1) oder Englischkenntnisse (B2).

Anhand des Punktesystems können Betroffene die benötigten Auswahlkriterien mit den eigenen Voraussetzungen abgleichen. Insgesamt müssen sie sechs Punkte erreichen, um die Chancenkarte zu bekommen. Grundvoraussetzung sind Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss, der im Herkunftsland anerkannt ist. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie finanziell abgesichert sind, zum Beispiel über eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Nachweise können über einen Arbeitsvertrag erbracht werden – für diese Grundvoraussetzungen gibt es aber noch keine Punkte. Zu den weiteren Kriterien des Punktevergabesystems zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und „Deutschlandbezug“. Für die Altersmerkmale entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Chancenkarte berechtigt zu einer zweiwöchigen Probearbeit oder zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Personen mit Chancenkarte dürfen ein Jahr lang in Deutschland bleiben. In dieser Zeit soll der Fokus auf der Arbeitssuche liegen. Eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu weitere zwei Jahre ist unter engen Voraussetzungen möglich. Die Verlängerung muss bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden.

Fußball-Europameisterschaft: Public Viewing auch abends

Während der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland vom 14. Juni bis zum 14. Juli kann der Lärmschutz gelockert werden. So ist es möglich, auch in den Abendstunden die Fußballspiele öffentlich vor Zuschauern im Freien zu übertragen. Der gelockerte Lärmschutz gilt bereits ab dem 1. Juni und tritt am 31. Juli 2024 wieder außer Kraft.

Bundesflagge mit Adler darf gehisst werden

Während der Fußball-Europameisterschaft (14. Juni – 14. Juli) ist es auch Privatpersonen erlaubt, die Deutschland-Fahne mit Bundesadler zu hissen. Denn die ist ein Ausdruck der nationalen Verbundenheit. Normalerweise darf diese nur von Dienststellen des Bundes gehisst werden. Bei Zuwiderhandlung droht außerhalb der Fußball-EM ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

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