Montag, 25.November 2024 | 09:27

Verband zu Grundsteuer-Reform: Bürger nicht mehr belastet

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Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns hat Befürchtungen zurückgewiesen, die Kommunen wollten die anstehende Reform der Grundsteuer für eine deutliche Einnahmensteigerung der Kommunen nutzen. Im Ergebnis der Reform würden die Bürger nicht mehr belastet, sondern die Steuerlast gerechter verteilt, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag.

„Es ist eine große und komplexe Reform. Aber genau die hat das Bundesverfassungsgericht auch gefordert, da die bisherige Bewertung ungerecht war“, erklärte der Verbandsvorsitzende, Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD). So würden diejenigen, die hohe Wertgewinne über die Jahre erzielten, bislang weniger Grundsteuer leisten als jene, die etwa als junge Familie ein Einfamilienhaus bauten.

Neben der Flächengröße soll bei der Berechnung der Steuerlast künftig eine wertabhängige Komponente Berücksichtigung finden. Demnach werden Grundstücke in großen Städten oder in besonderen Lagen wie etwa Ostsee-Nähe höher bewertet. Anders als Hamburg hatte sich Mecklenburg-Vorpommern entschieden, bei der Reform der Grundsteuerberechnung dem Bundesmodell zu folgen, das allerdings als recht kompliziert gilt.

Laut Städte- und Gemeindetag ist in Mecklenburg-Vorpommern die Grundsteuer mit jährlich gut 200 Millionen Euro nach Gewerbe- und Einkommenssteuer die drittwichtigste Steuer für die Kommunen. An der Gesamtsumme im Land soll sich nach Verbandsangaben auch nach der ab 2025 wirksamen Neuberechnung nichts ändern. Die Hebesätze legen die Kommunen selbst fest.

Der Chef der FDP-Landtagsfraktion, Renè Domke, erneuerte am Dienstag seine Bedenken. Die Reform sei mit einem gewaltigen bürokratischen Aufwand verbunden, gleich mehrere Formulare müssten ausgefüllt werden. „Die meisten Leute verstehen gar nicht, was sie da ausfüllen sollen. Und Modellrechnungen für die künftige Steuerlast gibt es auch nicht“, beklagte der Steuerexperte.

Laut Finanzministerium muss für jedes der rund 1,2 Millionen Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch eine eigene Erklärung abgegeben werden. Der Start soll am 1. Juli über das Onlineportal „Mein Elster“ erfolgen. Voraussichtlich im Mai würden alle Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben von ihrem zuständigen Finanzamt bekommen, hieß es.

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