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Urteil rechtskräftig – „Trauerschwindler“ muss in Haft

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Der als „Trauerschwindler“ bekanntgewordene Ex-Bestatter muss ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Rostock ist rechtskräftig. Die ursprünglich eingelegte Revision habe der Verurteilte durch seine Verteidigerin zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Rostock.

Der zum Zeitpunkt des Urteils 50-Jährige war am 9. Dezember wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zuvor hatte er gegen Zusicherung eines bestimmten Strafrahmens ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Angeklagte hatte laut Urteil zwischen 2016 und 2018 mehrere Frauen um Geld betrogen, wobei er in zwei Fällen deren emotionale Lage nach einem Trauerfall ausnutzte. 

Opfer um viel Geld gebracht

In die Gesamtfreiheitsstrafe flossen mehrere Urteile ein, davon auch das jüngste des Amtsgerichtes vom 4. September 2024. Dabei ging es unter anderem um einen Betrug zulasten eines älteren Ehepaares. Der diesen und anderen Geschädigten bis heute in Summe verbliebene Betrugsschaden ist früheren Angaben zufolge sechsstellig. 

Der Angeklagte habe sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für die falsche Richtung entschieden, um durch Straftaten seinen Lebensunterhalt zu sichern, hatte der Richter bei der Urteilsverkündung gesagt. Die Justiz hätte dem Angeklagten eigentlich früher auf die Füße treten müssen, so der Richter. „Wir machen das heute sehr deutlich.“ Bekannt wurde die Fälle auch durch die ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“.

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