Wegen Doppelmordes an seinen Eltern muss ein inzwischen 40-jähriger Rostocker eine lebenslange Haftstrafe verbüßen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom September 2020 verworfen, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag mitteilte. Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe hatten die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Deutsche hatte gestanden, seine Eltern in der Nacht vor Silvester 2019 in ihrer Wohnung, in der er mit ihnen wohnte, erschlagen beziehungsweise erstochen zu haben. Demnach schlug er erst auf seinen 62-jährigen Vater mit einem Schlosserhammer ein und versetzte ihm dann 21 Stiche mit einem Jagdmesser. Die 61-jährige Mutter tötete er danach mit 41 Stichen. Als Motiv hatte der Angeklagte in seinem Geständnis jahrelange Demütigungen durch seine Eltern angegeben.