Im Revisionsprozess gegen den Hotel-Unternehmer Per Harald Lökkevik wird am Mittwoch vor dem Landgericht Schwerin das Urteil erwartet.
Der 58-jährige Investor des Rostocker Hotelkomplexes Yachthafenresidenz Hohe Düne ist angeklagt, zwischen 2007 und 2009 für die Beschäftigung von rund 90 polnischen Arbeitskräften weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer abgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte, ihn dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von 360.000 Euro zu verurteilen. Lökkeviks Verteidigerin beantragte einen Freispruch. Lökkevik wurde wegen desselben Vorwurfs 2015 vom Landgericht Rostock zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 180.000 Euro verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch bestätigt, allerdings angewiesen, das Strafmaß neu festzusetzen.