Im Prozess um die Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch eines Mädchens wird heute am Landgericht Schwerin das Urteil erwartet.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von acht Jahren und vier Monaten für den 59-jährigen Adoptivvater aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg gefordert. Sie wirft dem Deutschen vor, dass er sich an seiner anfangs 13 Jahre alten Adoptivtochter zwischen 2016 und 2021 in mindestens neun Fällen vergangen hat. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch für den Angeklagten, da nicht alle Zweifel an den Aussagen des mutmaßlichen Opfers ausgeräumt seien.
Die inzwischen 19-Jährige leide möglicherweise an einer Borderline-Störung, was zu unbewussten falschen Bezichtigungen führen könne.