Montag, 25.November 2024 | 18:58

Urteil gegen Bestatter: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

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Die Rostocker Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil gegen einen Bestatter wegen gewerbsmäßigen Betruges eingelegt.

Das Amtsgericht hatte den Mann in der vorigen Woche zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – und bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Rechtsmittelfrist endet am Dienstag um 24.00 Uhr. Von der Gegenseite ging bis zum Nachmittag noch kein Antrag ein.

Damit ist das Urteil zunächst nicht rechtskräftig. Der Fall dürfte vermutlich das Landgericht beschäftigen.

Der 49-Jährige war am 16. Mai verurteilt worden, weil er aus Sicht des Gerichtes mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrog und dabei deren emotionale Notlage ausnutzte. Zudem ordnete das Gericht den Einzug von etwa 195.000 Euro als Wertersatz an.

Die Richterin hatte in der Urteilsbebegründung erklärt, der Bestatter habe Nähe zu den Frauen hergestellt und sich einfühlsam präsentiert. Die Frauen hätten ihm finanziell geholfen und seien im Endeffekt auf insgesamt fast 200.000 Euro Schulden sitzengeblieben.

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