Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hält die Möglichkeiten für Kommunen, den Bau von Flüchtlingsunterkünften per Bebauungsplan zu verhindern, für begrenzt.
„Nur aus sogenannten städtebaulichen Gründen“ könne eine Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung zum Bau von Flüchtlingsunterkünften verweigern, teilte das Ministerium am Donnerstag in Schwerin mit. Hierbei bezog sich die Behörde auf die Auslegung des Baugesetzes durch Gerichte. Politische Gründe sind der Darstellung nach nicht gültig.
Zuvor hatte die Gemeinde Upahl im Kreis Nordwestmecklenburg den Bebauungsplan geändert, um eine dort geplante Unterkunft für 400 Menschen zu verhindern. Nach einem Beschluss der Gemeindevertretung vom Mittwoch ist der Bau einer solchen Einrichtung auf der bisher dafür vorgesehenen Fläche voraussichtlich ab kommender Woche nicht mehr zulässig. Die Gemeindevertreter beschlossen laut Informationen des Bauamtes Grevesmühlen einstimmig eine entsprechende Änderung eines Bebauungsplans – inklusive einer sogenannten Veränderungssperre. In dem Ort mit rund 500 Einwohnern gibt es seit Wochen Proteste gegen die Pläne.
Wie das Innenministerium mitteilte, ist laut Gesetzeslage das zuständige Bauamt befugt, bei einer fehlenden Zustimmung der Gemeinde diese als gegeben zu erklären. Hierbei helfe auch eine Regelung der Bundesregierung aus den Jahren 2015 und 2016, die den Bau von Unterkünften erleichtern sollte. Sie kehrt die sonst geltenden Vorgaben um: Der Bau von Unterkünften in Gewerbegebieten ist grundsätzlich erlaubt – außer es sprechen triftige Gründe dagegen. Diese Regelung ist laut Ministerium vom Bund erneut in Kraft gesetzt worden.