Eine endgültige Entscheidung über die temporäre Anmietung von Flüchtlingsunterkünften auf dem Gelände von Karls Erdbeerhof in Rövershagen steht noch aus.
Der Landrat des Landkreises Rostock, Sebastian Constien (SPD), muss weiter auf eine Zustimmung des Kreistages warten. Die Sitzung des Kreistages wurde am Dienstagabend abgebrochen. Damit kam eine entsprechende Beschlussvorlage erst gar nicht zur Abstimmung, wie die Kreisverwaltung am Mittwoch mitteilte.
Das Kreisparlament hatte sich über die Nutzung einer Gemeinschaftsunterkunft in der ehemaligen Mutter-Kind-Klinik „Schwarzheide“ in Graal-Müritz zerstritten, worauf mehrere Mitglieder letztlich die Sitzung verließen und somit die Beschlussfähigkeit des Gremiums kippten. Die Verlängerung war zuvor nach hitziger Debatte abgelehnt worden. Die Kreisverwaltung will im Laufe des Mittwochs über das weitere Vorgehen informieren.
Constien hatte im November im Rahmen seiner Eilentscheidungskompetenz die Anmietung von winterfesten Unterkünften auf Karls Erdbeerhof vom 15. November bis 14. April 2024 vereinbart. Die Kosten für die sechsmonatige Vertragszeit belaufen sich auf 1,2 Millionen Euro, die aber vom Land übernommen werden. Wann der Kreistag, der am Dienstag eigentlich seine letzte Sitzung des Jahres hatte, in dieser Frage nun entscheidet, ist noch offen.
Erst am Montag hatte sich die Bützower Stadtvertretung mehrheitlich gegen die Verpachtung oder den Verkauf städtischer Flächen an den Landkreis Rostock zur Unterbringung von Flüchtlingen ausgesprochen. Die Frage war im November auch Gegenstand eines Bürgerentscheids, der aber wegen eines verpassten Quorums scheiterte. In Bützow will der Landkreis an seinen Plänen für eine Gemeinschaftsunterkunft festhalten. Im Oktober hatte der Kreis mitgeteilt, dass er bis Jahresende mit weiteren 450 Flüchtlingen rechnet.