Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in MV haben einen Ausnahmeantrag der Universitätsmedizin Rostock (UMR) zur Fortführung von Lebertransplantationen genehmigt. Das einzige Transplantationszentrum in Mecklenburg-Vorpommern habe ein neues Konzept vorgelegt. Dadurch solle die Behandlungsqualität noch weiter verbessert und mehr Patientinnen und Patienten als bisher versorgt werden, wie die Krankenkassen, das Land und die Klinik in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten.
Die UMR hatte zuletzt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmenge von 20 Lebertransplantationen im Jahr unterschritten. 2023 waren es zehn derartige Eingriffe. Deshalb hatten die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Zusammenarbeit mit dem Schweriner Gesundheitsministerium das Klinikum aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, das zeige, wie die Transplantationsmedizin an der UMR erhalten und weiterentwickelt werden kann.
Das auf zwei Jahre ausgelegte Konzept sieht unter anderem vor, die Kooperationen mit allen Krankenhäusern in MV weiterzuentwickeln, um dadurch den Anteil von Patientinnen und Patienten auch aus Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen. Weitere Ärztinnen und Ärzte, die im Zentrum arbeiten, sollen zudem künftig durch spezifische Weiterbildungen die Zusatzbezeichnung Transplantationsmedizin erwerben können.
Vorgesehen ist auch Patientinnen und Patienten, die nach einer Transplantation von Leber oder Niere auf die Intensivstation müssen, künftig an der UMR auf einer gemeinsamen spezialisierten Intensivstation zu behandeln. Dadurch werde die Qualifikation und Routine der dort behandelnden Pflegekräfte erhöht.
Die Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Daniela Teichert sprach von einem guten Tag für alle Versicherten in MV, die eine Transplantation der Leber oder der Niere benötigten. „Die Gespräche waren konstruktiv und vertrauensvoll, das spiegelt sich auch in dem runden Konzept wider, mit dem die UMR eine überzeugende Antwort auf die gestiegenen Qualitätsanforderungen gegeben hat.“
Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) bezeichnete die Vereinbarung als wichtige Grundlage für eine zukunftsfähige Transplantationsmedizin in Mecklenburg-Vorpommern. „Die UMR hat nun ausreichend Zeit, das Konzept umzusetzen und damit die Transplantationsmedizin in unserem Land nachhaltig zu stabilisieren.“
Im sogenannten Mindestmengenkatalog sind die Leistungen aufgeführt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss Mindestmengen pro Standort eines Krankenhauses festgelegt hat. Danach müssen im Bereich Lebertransplantation 20 Eingriffe pro Jahr erfolgen. Bei Nierentransplantationen liegt die Anforderung bei mindestens 25 und bei Herztransplantationen bei zehn im Jahr pro Klinik. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.