Die Bundesländer haben sich nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) auf den lange umstrittenen Praxisleitfaden zum Wolf geeinigt.
Der Leitfaden gebe klar und rechtssicher vor, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf, sagte Backhaus der Deutschen Presse-Agentur vor der Konferenz der Umweltminister von Bund und Ländern am Freitag in Rostock. Zuletzt habe nun Sachsen-Anhalt zugestimmt. Es sei das Ziel gewesen, zwischen den Nutztierhaltern und Naturschützern einen Ausgleich zu schaffen. „Es bleibt dabei: Der Wolf ist nach wie vor eine streng geschützte Art.“
Strittige Punkte hätten sich bislang unter anderem aus der unterschiedlichen Betroffenheit der Länder beim Thema Wolf ergeben. Es sei davon auszugehen, dass sich künftig jedes Bundesland mit der Problematik Wolf auseinandersetzen muss. Der knapp 60 Seiten umfassende Leitfaden, der laut Backhaus maßgeblich die Handschrift von Mecklenburg-Vorpommern trage, gebe klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zum Töten von Wölfen. „Auch betroffene Tierhalter, insbesondere Schaf- und Ziegenhalter, halten nun ein Papier in den Händen, dass das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt“, sagte Backhaus.
Das Wolfvorkommen in Deutschland konzentriere sich weiter auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Territoriale Einzelvorkommen sind aktuell für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen nachgewiesen.
Nach jüngsten Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf für das Monitoringjahr 2019/20 wurden in Deutschland 128 Rudel, 39 Wolfspaare und 9 territoriale Einzeltiere nachgewiesen. 2020 registrierte die Stelle bundesweit 942 Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere, die meisten in Niedersachsen und Brandenburg.