Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit Katzen, Hunden und anderen Haustieren in Deutschland einreisen, müssen ihre Tiere möglichst schnell bei einem Tierarzt vorstellen. Darauf hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am Freitag in Neubrandenburg hingewiesen. Hintergrund sei, dass die Ukraine im Gegensatz zu Deutschland als „nicht tollwutfrei“ gilt.
Wegen der aktuellen Kriegsbedingungen könnten die Menschen mit ihren Vierbeinern derzeit zwar einreisen, ohne vorher eine Genehmigung im Einklang mit der EU-Verordnung zu beantragen, was vorher nicht der Fall gewesen sei. Die Tierärzte müssten aber schnell entscheiden, ob die Haustiere geimpft oder auch isoliert werden müssten.
Die mitgebrachten Tiere unterstünden der veterinärbehördlicher Aufsicht. Kontakt zu anderen Tieren sei generell nicht erlaubt. Katzen oder Frettchen sei zum Beispiel ohne Tierarztbesuch kein Freigang erlaubt. Auch der Tod eines Tieres müsse unverzüglich der Veterinärbehörde gemeldet werden.